Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung; dies gilt auch für etwaige abweichende Bedingungen des Bestellers.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des deutschen BGB.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten erst mit schriftlicher Annahmebestätigung durch uns als angenommen. Angaben in Prospekten, Preislisten und sonstigen Drucksachen über Maße, Gewichte und äußere Gestaltung sind annähernd. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen oder anderen Materialien bleiben gleichermaßen vorbehalten wie Modelländerungen und Aufbesserungen im Sinne einer höheren Qualität. Technische oder allgemeine Weiterentwicklungen berechtigen nicht zur Reklamation oder zum Rücktritt.
3. Lieferfristen
Ereignisse höherer Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder ähnliche von uns nicht zu vertretende Umstände, welche uns die Lieferung der Ware unmöglich machen oder diese verzögern, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder den Zeitpunkt der Lieferung angemessen hinauszuschieben. Gleiches gilt, wenn derartige Ereignisse unsere Vorlieferanten betreffen.
Unsere Verkäufe erfolgen im übrigen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtlieferung ist von uns zu vertreten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Als Schadensersatz bei Nichtabnahme erheben wir 25% des Kaufpreises, sofern der Besteller nicht nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale; uns bleibt die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
4. Versand/Gefahrübergang
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers; die Gefahr geht mit Übergabe der vertragsgegenständlichen Waren an den Spediteur/Frachtführer auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn wir aufgrund besonderer Absprache die Versendung zu einem vom Besteller benannten Empfangsort übernehmen. Bei allen Ein- und Rücksendungen ist der Lieferschein an uns zurückzusenden.
Soweit keine anderweitige Absprache getroffen, besorgen wir die Versendung nach pflichtgemäßem Ermessen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die hierfür anfallenden Kosten trägt der Besteller. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, lagert die Ware auf seine Kosten und Gefahr. Die Gefahr geht dann mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5. Preise, Zahlung
Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eventuell anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer; Verpackungs- und Frachtkosten sind im Preis inbegriffen, sofern nicht anders vereinbart. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen, zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Vertragslösungsrecht zu.
Ist Abweichendes im Einzelfall nicht vereinbart, so ist der Kaufpreis netto ohne Abzug mit Eingang der Rechnung bei dem Besteller fällig. Der Besteller kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit zahlt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu fordern.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt sind. Außerdem ist er unter diesen Voraussetzungen zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Kommt der Besteller mit Zahlungsverpflichtungen aus unserer Geschäftsverbindung uns gegenüber in Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, denen zufolge unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, so sind wir berechtigt, noch offene ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse zu tätigen oder nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten sowie die Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren zu untersagen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die von uns gelieferten Gegenstände zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Gegenstände liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Besteller hat die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu verwahren und zu behandeln; Standortwechsel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen etwaigen Zugriff dritter Personen auf unsere Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen; Kosten für berechtigte Interventionen, für außergerichtliche Bemühungen um Freigabe oder etwaige Rückschaffungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt schon hiermit die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer zustehende Forderung mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Gewährleistung
Der Besteller hat die vertragsgegenständlichen Waren unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich – unter genauer Bezeichnung dieser Mängel – anzuzeigen. Auf unser Verlangen hat der Besteller auch Fotos der mängelbehafteten Gegenstände zu übersenden. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Besteller sie nicht binnen einer Woche seit Übergabe rügt. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen.
Stehen dem Besteller Gewährleistungsrechte zu, so sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, maximal bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
8. Schadensersatz
Soweit wir vertraglich oder nach dem Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch, soweit wir im Einzelfall für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einzustehen haben. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
9. Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Besteller findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) findet keine Anwendung.
Erfüllungsort für alle wechselseitigen Rechte und Pflichten ist unser Geschäftssitz.
Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen insgesamt oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall sind die Parteien gehalten, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu treffen, die zu dem nämlichen wirtschaftlichen Ergebnis führt.
